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Mitgliedschaft im Richard von Weizsäcker Inn

Es werden zwei Arten der Mitgliedschaft unterschieden:

Studentische Mitglieder (spätere Alumni)

und

Ehrenmitglieder.

Eine Aufnahme als studentisches Mitglied erfolgt auf Beschluss des Executive Board. Das Phi Delta Phi – Richard v. Weizsäcker Inn hat dabei die strengen Kriterien einer Honor Society umzusetzen, die eine potentielle Mitgliedschaft auf das obere Drittel beschränkt

(“not less than the top 1/3 of the class or other recognized, scholastic, professional ethics or service standard in which the candidate for membership has excelled, including, but not limited to, membership on Moot Court, published journals, or service in legal clinics or community service as approved by the Council…”).

Ehrenmitglieder werden durch das Executive Board oder den Province President/Asst. Province President nominiert. Sie bedürfen in jedem Fall der Zustimmung des Province President/Asst. Province President.

Vorteile einer Mitgliedschaft

Aufnahmevoraussetzungen für Mitglieder

(1.) Studium oder Promotion (laufend oder abgeschlossen) an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen; dies meint auch Tübinger Alumni, die bereits im Referendariat sind.

(2.) Überdurchschnittliche akademische Leistungen, das meint in der Regel:

 – entweder mind. 8 Punkte im Durchschnitt zum Zeitpunkt der Aufnahme; dabei können neben den Leistungen in den kleinen und großen Scheinen kumulativ eine Note im Seminarschein und eine Endnote im Zertifikatsstudium Recht-Ethik-Wirtschaft berücksichtigt werden

– oder drei Leistungsnachweise mit mind. 9 Punkten; dabei können neben den Leistungen in den kleinen und großen Scheinen alternativ eine Note im Seminarschein oder eine Endnote im Zertifikatsstudium Recht-Ethik-Wirtschaft berücksichtigt werden.

(3.) Besonderes Engagement neben dem Studium; eine engagierte Teilnahme an unseren Monatssitzungen, Workshops, Vorträgen und öffentlichen Veranstaltungen ist Teil unseres Vereinslebens und wird als Bestandteil des Engagements angesehen.

Aufnahmevoraussetzungen für Ehrenmitglieder

Die Mitglieder des Richard von Weizsäcker Inn stellen das Rückgrat unserer Juristenvereinigung dar. Ohne das freiwillige, besondere Engagement jedes einzelnen Mitglieds wäre diese Homepage nicht entstanden, wäre keine Veranstaltung organisiert bzw. durchgeführt worden und wäre dieses Inn nie gegründet worden.

Es sind die Überzeugung und der innere Ansporn unserer Mitglieder, verbunden mit der Bereitschaft diese Überzeugung auch in die Tat umzusetzen, welche die bisherigen Erfolge unseres Inn hervorgebracht haben. Der Wille, ein nationales und internationales Verbindungsglied zwischen Studenten, Referendaren, Doktoranden, Professoren, Richtern und Anwälten in Tübingen zu schaffen treibt uns an.