Am Mittwoch, den 20. Januar 2021 veranstalteten wir gemeinsam mit der Sozietät Gleiss Lutz aus Stuttgart einen Workshop zum Thema „Insolvenzrecht in Zeiten von Corona“. Auch Mitglieder unseres Heidelberger und Konstanzer „Schwesterinns“ haben zu unserer großen Freude an diesem Workshop teilgenommen.
Aufgrund der pandemiebedingten Lage war eine Präsenzveranstaltung leider nicht möglich, weshalb wir auf ein Onlineprogramm umstiegen. Trotz dieses Umstands war es eine sehr gelungene Veranstaltung.
Ein herzliches Dankeschön geht an dieser Stelle noch einmal an Gleiss Lutz, die allen Teilnehmern des Workshops im Voraus ein Snackpaket zugeschickt haben. Mit heimischem Lemberger und Nüssen bestückt, konnten wir also in den Workshopabend starten.
Unser Referent, Friedrich Schlott, ist seit 2017 bei Gleiss Lutz im Bereich Restrukturierung und Insolvenzrecht tätig. Eine besondere Expertise weist er im Bereich der gerichtlichen und außergerichtlichen Restrukturierung, der Beratung von Insolvenzverwaltern und Eigenverwaltungen sowie von Geschäftsführern in der Krise auf.
Nachdem uns Herr Schlott zunächst eine Einführung in die Strukturen des Insolvenzrechts gegeben hatte, bearbeiteten wir in kleinen Gruppen einen Beispielsfall, der die Vielschichtigkeit des Insolvenzrechts aufzeigte. Dabei wurde deutlich, welches Verhandlungsgeschick im Insolvenzrecht gefragt ist.
Im Folgenden stellte uns Herr Schlott die Hilfsmaßnahmen dar, die von der Bundesregierung für Unternehmen in Corona-Zeiten beschlossen wurden und erklärte uns deren Auswirkungen. So thematisierte er unter anderem die Frage der Effektivität dieser Hilfen und den Umgang mit Insolvenzfällen in den kommenden Monaten.
Zuletzt stand das neue StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und – Restrukturierungsgesetz) auf dem Vortragsplan, welches zum 01. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Es ist ein Produkt der Covid-19-Pandemie bedingten Sondersituation, welche weitere Anpassungen des Sanierungs- und Insolvenzrechts erforderlich machte.
Mit diesen gesetzlichen Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass insbesondere die von der Covid-19-Pandemie betroffenen Unternehmen, die (rechnerisch) überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind, von den im Gesetz vorgesehenen Erleichterungen profitieren und von der Möglichkeit einer außerhalb des Insolvenzverfahrens stattfindenden Restrukturierung Gebrauch machen können. So soll mit Hilfe des StaRUG beispielsweise die Grundlage für Sanierungen gegen den Widerstand von Minderheiten unter Vermeidung eines Insolvenzverfahrens geschaffen werden, was in dieser Form bislang im deutschen Insolvenzrecht nicht vorgesehen war.
Besonderen Anklang fand der Abschluss des Workshops im Rahmen eines virtuellen Get-Togethers. Viele Anwälte aus unterschiedlichen Fachbereichen haben sich nach dem Vortrag von Herrn Schlott noch die Zeit genommen, mit uns über ihre Laufbahn, ihren juristischen Arbeitsalltag und das Jurastudium im Allgemeinen zu sprechen. Wir danken Gleiss Lutz – darunter besonders der Organisation durch Isabelle Waubert de Puiseau und Oliver Wolf – ganz herzlich für die Aufgeschlossenheit und Offenheit aller Beteiligten sowohl in den Schlussgesprächen als auch im gesamten Workshop.